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Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.2023 - C-508/21 P, C-509/21 P   

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https://dejure.org/2023,23728
EuGH, 14.09.2023 - C-508/21 P, C-509/21 P (https://dejure.org/2023,23728)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2023 - C-508/21 P, C-509/21 P (https://dejure.org/2023,23728)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2023 - C-508/21 P, C-509/21 P (https://dejure.org/2023,23728)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Dansk Erhverv

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Verkauf von Dosengetränken an Personen mit Wohnsitz im Königreich Dänemark - Verkauf ohne Pfand unter der Bedingung des Exports der gekauften Getränke - Nichtverhängung einer Geldbuße - Begriff "staatliche ...

Sonstiges (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 14.01.2015 - C-518/13

    Die Erlaubnis für London-Taxis, nicht aber für Funkmietwagen zur Benutzung der

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Zum anderen ähnele die Verwaltungspraxis, die Grenzhändler dann nicht zur Erhebung eines Pfands zu verpflichten, wenn die Käufer die Exporterklärung unterzeichneten, zumindest sehr weitgehend der Fallgestaltung einer ausdrücklichen Erlaubnis, wie es in der Rechtssache Eventech (Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 16) der Fall gewesen sei.

    Zur Voraussetzung des Einsatzes staatlicher Mittel ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff "Beihilfe" nach ständiger Rechtsprechung nicht nur positive Leistungen wie Subventionen umfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die von einem Unternehmen normalerweise zu tragenden Belastungen vermindern und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Begriffs darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher muss zum Zweck der Feststellung des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe ein hinreichend enger Zusammenhang zwischen dem Vorteil, der dem Begünstigten gewährt wird, einerseits und der Verringerung eines Postens des Staatshaushalts oder einem hinreichend konkreten wirtschaftlichen Risiko für dessen Belastung andererseits dargetan werden (Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zur Begründetheit des Vorbringens der IGG, wonach ein hinreichend enger Zusammenhang zwischen der Nichtverhängung einer Geldbuße und dem Staatshaushalt nur festgestellt werden könne, wenn die Verhängung einer Geldbuße rechtlich möglich sei, ist darauf zu verweisen, dass es jedem Rechtssystem inhärent ist, dass ein im Voraus als rechtmäßig und erlaubt definiertes Verhalten die Rechtssubjekte keinen Sanktionen aussetzt (Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 36).

    Da die Praxis der Grenzhändler, kein Pfand zu erheben, somit ein im Voraus als rechtmäßig und erlaubt definiertes Verhalten ist, das diese Händler keinen Sanktionen aussetzt, stellt die Nichtverhängung einer Geldbuße folglich keine Maßnahme dar, die aus staatlichen Mitteln gewährt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 36).

  • EuGH, 17.11.2022 - C-578/21

    Irish Wind Farmers' Association u.a./ Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Ist die Kommission aufgrund dieser ersten Prüfung jedoch zu der gegenteiligen Überzeugung gelangt oder hat sie nicht alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt ausräumen können, ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und dazu das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten (Urteil vom 17. November 2022, 1rish Wind Farmers' Association u. a./Kommission, C-578/21 P, EU:C:2022:898, Rn. 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Begriff "ernsthafte Schwierigkeiten" ist seinem Wesen nach objektiv, und der Nachweis für das Vorliegen solcher Schwierigkeiten, das nicht nur anhand der Umstände zu prüfen ist, unter denen die Kommission den Beschluss am Ende der Vorprüfungsphase erlassen hat, sondern auch anhand dessen Inhalts, ist von demjenigen, der die Nichtigerklärung dieses Beschlusses beantragt, anhand eines Bündels übereinstimmender Indizien zu erbringen (Urteil vom 17. November 2022, 1rish Wind Farmers' Association u. a./Kommission, C-578/21 P, EU:C:2022:898, Rn. 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich hat der Unionsrichter, wenn er mit einem Antrag auf Nichtigerklärung eines solchen Beschlusses befasst ist, zu bestimmen, ob die Beurteilung der Informationen und Angaben, über die die Kommission in der Phase der vorläufigen Prüfung der in Rede stehenden nationalen Maßnahme verfügte, objektiv Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Einstufung dieser Maßnahme als staatliche Beihilfe hätte geben müssen, da solche Bedenken zur Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens führen müssen (Urteil vom 17. November 2022, 1rish Wind Farmers' Association u. a./Kommission, C-578/21 P, EU:C:2022:898, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 09.06.2021 - T-47/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Mit ihren jeweiligen Rechtsmitteln beantragen die Europäische Kommission und die Interessengemeinschaft der Grenzhändler (IGG), eine Vereinigung, die die Interessen von Händlern an der Nordgrenze der Bundesrepublik Deutschland vertritt, die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Juni 2021, Dansk Erhverv/Kommission (T-47/19, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2021:331), mit dem dieses den Beschluss C(2018) 6315 final der Kommission vom 4. Oktober 2018 über die staatliche Beihilfe SA.44865 (2016/FC) - Deutschland - Mutmaßliche staatliche Beihilfe an grenznahe norddeutsche Getränkehändler (im Folgenden: streitiger Beschluss) für nichtig erklärt hatte.

    - über die Rechtssache T-47/19, Dansk Erhverv/Kommission, zu entscheiden und Abschnitt 3.3.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Juni 2021, Dansk Erhverv/Kommission (T - 47/19, EU:T:2021:331), wird aufgehoben.

  • EuGH, 22.10.2015 - C-194/14

    AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (Urteile vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40, sowie vom 24. März 2021, Prefettura Ufficio territoriale del governo di Firenze, C-870/19 und C-871/19, EU:C:2021:233, Rn. 49).

    Das Gericht hat zwar richtigerweise in Rn. 147 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen, wie aus dem Urteil vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 41), hervorgeht, nicht so verstanden werden darf, dass er die schrittweise Klärung der Vorschriften über die strafrechtliche Verantwortlichkeit durch richterliche Auslegung von Fall zu Fall untersagt.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Dieses Vorbringen lege außerdem das Urteil vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551), aus dem sich entnehmen lasse, dass der Gerichtshof nicht das Ziel der betreffenden Beihilfemaßnahme für entscheidend erachtet habe, sondern vielmehr deren Wirkung, falsch aus.

    Die Nichtverhängung von Geldbußen sei mit den Sachverhalten vergleichbar, zu denen die Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade (C-200/97, EU:C:1998:579, Rn. 42 und 43), vom 17. Juni 1999, Piaggio (C-295/97, EU:C:1999:313, Rn. 41 bis 43), und vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551), ergangen seien.

  • EuGH, 19.03.2013 - C-399/10

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem dieses die Entscheidung

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Der erste Rechtsmittelgrund gehe zudem ins Leere oder entbehre einer Grundlage, da ein "hinreichend enger Zusammenhang" auch dann vorliege, wenn der dem Begünstigten gewährte Vorteil zu einem "hinreichend konkreten wirtschaftlichen Risiko für [die] Belastung" des Staatshaushalts führe (Urteil vom 19. März 2013, Bouygues u. a./Kommission u. a., C-399/10 P und C-401/10 P, EU:C:2013:175, Rn. 109).

    Schon der Wortlaut dieser Bestimmung wie auch die in Art. 108 AEUV enthaltenen Verfahrensvorschriften zeigen nämlich, dass die aus anderen als staatlichen Mitteln gewährten Vorteile nicht unter die fraglichen Bestimmungen fallen (Urteil vom 19. März 2013, Bouygues u. a./Kommission u. a., C-399/10 P und C-401/10 P, EU:C:2013:175, Rn. 99 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Das Gericht hat auch den zweiten Teil des einzigen Klagegrundes u. a. mit der Erwägung in den Rn. 96 und 97 des angefochtenen Urteils zurückgewiesen, die Kommission habe zu Recht, gestützt auf das Urteil vom 17. März 1993, Sloman Neptun (C-72/91 und C-73/91, EU:C:1993:97), darauf schließen dürfen, dass das Tatbestandsmerkmal der Inanspruchnahme staatlicher Mittel hinsichtlich der Nichtvereinnahmung der auf das Pfand entfallenden Mehrwertsteuer nicht erfüllt sei, da diese Nichtvereinnahmung nur eine mittelbare, der Nichterhebung des Pfands immanente Folge der Befreiung von der Pfanderhebungspflicht sei und nicht die Feststellung erlaube, dass mit der streitigen Maßnahme bestimmten Unternehmen ein Vorteil aus staatlichen Mitteln verschafft werden sollte.

    Für die Prüfung des Bestehens dieses Zusammenhangs ist u. a. zu untersuchen, ob die Maßnahme in ihrem Zweck und ihrer allgemeinen Systematik auf die Schaffung eines Vorteils abzielt, der eine zusätzliche Belastung für den Staat darstellt (Urteil vom 17. März 1993, Sloman Neptun, C-72/91 und C-73/91, EU:C:1993:97, Rn. 21).

  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass ein Pfandsystem die mit der Richtlinie 94/62 verfolgten Ziele nur dann erreichen kann, wenn die Verbraucher, die ein Pfand bezahlt haben, dieses problemlos zurückerhalten können, ohne sich an den Ort des ursprünglichen Einkaufs zurückbegeben zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz, C-309/02, EU:C:2004:799, Rn. 46).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Klarheit des Gesetzes nicht nur anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung zu beurteilen ist, sondern auch anhand der Präzisierungen durch eine ständige und veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, C-266/06 P, EU:C:2008:295, Rn. 40 und 46).
  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade

    Auszug aus EuGH, 14.09.2023 - C-508/21
    Die Nichtverhängung von Geldbußen sei mit den Sachverhalten vergleichbar, zu denen die Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade (C-200/97, EU:C:1998:579, Rn. 42 und 43), vom 17. Juni 1999, Piaggio (C-295/97, EU:C:1999:313, Rn. 41 bis 43), und vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551), ergangen seien.
  • EuGH, 17.06.1999 - C-295/97

    Piaggio

  • EuGH, 02.09.2021 - C-647/19

    Die Kommission muss neu prüfen, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings mit

  • EuGH, 03.09.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging

  • EuGH, 24.03.2021 - C-870/19

    Gegen die Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen, die bei einer Kontrolle nicht in

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging

  • EuGH, 01.02.2017 - C-606/14

    Portovesme / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe der Italienischen Republik an

  • VG Schleswig, 07.07.2003 - 12 B 30/03
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2024 - C-447/22

    Slowenien/ Flasker und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art.

    3 Vgl. insbesondere Urteile vom 29. April 2021, Achemos Grupe und Achema/Kommission (C-847/19 P, im Folgenden: Urteil Achemos Grupe, EU:C:2021:343, Rn. 44), vom 2. September 2021, Kommission/Tempus Energy und Tempus Energy Technology (C-57/19 P, im Folgenden: Urteil Tempus Energy, EU:C:2021:663), vom 6. Oktober 2021, Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission (C-174/19 P und C-175/19 P, im Folgenden: Urteil Scandlines, EU:C:2021:801), vom 17. November 2022, 1rish Wind Farmers' Association u. a./Kommission (C-578/21 P, im Folgenden: Urteil Irish Wind Farmers' Association, EU:C:2022:898), vom 14. September 2023, Kommission und IGG/Dansk Erhverv (C-508/21 P und C-509/21 P, im Folgenden: Urteil IGG/Dansk Erhverv, EU:C:2023:669), vom 23. November 2023, Ryanair/Kommission (C-209/21 P, im Folgenden: Urteil Ryanair, EU:C:2023:905), sowie vom 11. Januar 2024, Wizz Air Hungary/Kommission (C-440/22 P, im Folgenden: Urteil Wizz Air, EU:C:2024:26).
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   Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21 P, C-509/21 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Dansk Erhverv

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Verkauf von Getränken in Einwegbehältern durch Grenzhändler in Deutschland an Personen mit Wohnsitz in Dänemark und in Schweden - Beschwerde - Befreiung von der Pfandpflicht für Einwegbehälter, sofern die gekauften Getränke außerhalb ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Verkauf von Getränken in Einwegbehältern durch Grenzhändler in Deutschland an Personen mit Wohnsitz in Dänemark und in Schweden - Beschwerde - Befreiung von der Pfandpflicht für Einwegbehälter, sofern die gekauften Getränke außerhalb ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    61 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz (C-309/02, EU:C:2004:799, Rn. 46).

    71 Urteil vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz (C-309/02, EU:C:2004:799).

    74 Urteil vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz (C-309/02, EU:C:2004:799).

  • EuG, 09.06.2021 - T-47/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    - Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Juni 2021, Dansk Erhverv/Kommission (T-47/19, EU:T:2021:331), wird aufgehoben;.

    - die von Dansk Erhverv vor dem Gericht der Europäischen Union erhobene Klage in der Rechtssache T-47/19 wird abgewiesen;.

    2 Urteil vom 9. Juni 2021, Dansk Erhverv/Kommission (T-47/19, EU:T:2021:331) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).

  • EuGH, 22.10.2015 - C-194/14

    AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäische

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    64 Urteil vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 39 bis 41).

    67 Urteil vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission (C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    28 Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade (C-200/97, EU:C:1998:579), und vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551).

    57 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade (C-200/97, EU:C:1998:579, Rn. 42 und 43), vom 17. Juni 1999, Piaggio (C-295/97, EU:C:1999:313, Rn. 41 und 42), und vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551, Rn. 106).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-441/11

    Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    44 Urteile vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret (C-295/07 P, EU:C:2008:707, Rn. 104), und vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 37).

    45 Urteile vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret (C-295/07 P, EU:C:2008:707, Rn. 105 und 106), und vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 38).

  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    28 Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade (C-200/97, EU:C:1998:579), und vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551).

    57 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 1998, Ecotrade (C-200/97, EU:C:1998:579, Rn. 42 und 43), vom 17. Juni 1999, Piaggio (C-295/97, EU:C:1999:313, Rn. 41 und 42), und vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande (C-279/08 P, EU:C:2011:551, Rn. 106).

  • EuGH, 11.12.2008 - C-295/07

    Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    44 Urteile vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret (C-295/07 P, EU:C:2008:707, Rn. 104), und vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 37).

    45 Urteile vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret (C-295/07 P, EU:C:2008:707, Rn. 105 und 106), und vom 6. Dezember 2012, Kommission/Verhuizingen Coppens (C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 38).

  • EuGH, 17.12.2015 - C-402/14

    Viamar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Steuerrecht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    76 Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar (C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 44).

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Abgabe nur wegen des Überschreitens der Grenze eines Mitgliedstaats erhoben wurde und damit eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll im Sinne von Art. 30 AEUV darstellt (Urteil vom 17. Dezember 2015, Viamar, C-402/14, EU:C:2015:830, Rn. 45).

  • EuGH, 14.01.2015 - C-518/13

    Die Erlaubnis für London-Taxis, nicht aber für Funkmietwagen zur Benutzung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    27 Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech (C-518/13, EU:C:2015:9).

    58 Urteil vom 14. Januar 2015, Eventech (C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 36).

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21
    Das Gericht stützte sich auf das Urteil vom 17. März 1993, Sloman Neptun (C-72/91 und C-73/91, EU:C:1993:97, Rn. 21).

    47 Urteil vom 17. März 1993, Sloman Neptun (C-72/91 und C-73-/91, EU:C:1993:97).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • EuGH, 17.11.2022 - C-238/21

    Porr Bau - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Richtlinie

  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

  • EuGH, 03.03.2005 - C-172/03

    Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 22.05.2008 - C-266/06

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für

  • EuGH, 12.01.2023 - C-883/19

    Wettbewerb im Bereich der Euro-Zinsderivate: Der Gerichtshof bestätigt die

  • EuGH, 03.10.2013 - C-113/12

    Brady

  • EuGH, 17.06.2003 - C-383/01

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT EINE SEHR HOHE NATIONALE STEUER AUF DIE ZULASSUNG NEUER

  • EuGH, 12.01.2023 - C-42/21

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Der Gerichtshof bestätigt das Urteil

  • EuGH, 17.06.1999 - C-295/97

    Piaggio

  • EuGH, 03.04.2014 - C-224/12

    Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der

  • EuGH, 10.12.2002 - C-29/99

    DER GERICHTSHOF ANNULLIERT IN TEILEN DIE ERKLÄRUNG ZUM BEITRITT DER EUROPÄISCHEN

  • EuGH, 03.09.2020 - C-817/18

    Vereniging tot Behoud van Natuurmonumenten in Nederland u.a./ Vereniging

  • EuGH, 19.12.2019 - C-460/18

    HK / Kommission

  • EuGH, 16.04.2015 - C-690/13

    Trapeza Eurobank Ergasias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen

  • EuGH, 10.03.2022 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

  • EuGH, 17.11.2022 - C-578/21

    Irish Wind Farmers' Association u.a./ Kommission

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Rechtsprechung
   EuGH - C-509/21 P   

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Verfahrensgang

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